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CORONA-VERORDNUNG

Ab dem 03.04.2022 entfällt die 3G Regel.
Bayern setzt Corona-Basisschutzmaßnahmen um

 

Ab 3. April wird eine neue 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft treten, die den Rahmen der vom Bund noch zugestandenen Basisschutzmaßnahmen ausschöpft:

  • In Einrichtungen, die vulnerable Personengruppen betreuen, gilt demnach weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht und für den Zugang benötigen Besucher und Beschäftigte einen tagesaktuellen Schnelltest.

  • Auch für den öffentlichen Personennahverkehr gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht.

  • In Schule und Kita wird weiterhin regelmäßig und im bisherigen Umfang getestet. Für die Zeit nach den Osterferien wird der Ministerrat rechtzeitig entscheiden. Bei Infektionsfällen in einer Klasse oder Gruppe besteht weiterhin ein verstärktes Testregime.

  • Ansonsten bleiben allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen auf freiwilliger Basis weiterhin empfohlen, insbesondere die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen sowie freiwillige Hygienekonzepte (v.a. Besucherlenkung, Desinfektion).

Link zum Bayerischen Ministerium

 

COVID-19 ANTIGEN SCHNELLTEST

 

Termin online buchen:

 

events.covidoo.de/IvCovid

Kreuth Weissach

 

Täglich 8:00 - 16:30 Uhr

Am Gasthof zur Weissach

Wiesseerstr.1

83700 Kreuth Weissach

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